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   BPatG, 17.03.2010 - 26 W (pat) 37/08   

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BPatG, 17.03.2010 - 26 W (pat) 37/08 (https://dejure.org/2010,28619)
BPatG, Entscheidung vom 17.03.2010 - 26 W (pat) 37/08 (https://dejure.org/2010,28619)
BPatG, Entscheidung vom 17. März 2010 - 26 W (pat) 37/08 (https://dejure.org/2010,28619)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren "DOMUS MASSIVHAUS (Wort-Bildmarke)/DOMUS" - teilweise unmittelbare Verwechslungsgefahr - prägender Wortbestandteil -

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren "DOMUS MASSIVHAUS (Wort-Bildmarke)/DOMUS" - teilweise unmittelbare Verwechslungsgefahr - prägender Wortbestandteil -

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren "DOMUS MASSIVHAUS (Wort-Bildmarke)/DOMUS" - teilweise unmittelbare Verwechslungsgefahr - prägender Wortbestandteil -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 17.03.2010 - 26 W (pat) 37/08
    Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit besteht dann, wenn Waren und/oder Dienstleistungen in Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte und Leistungen - so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen, sofern sie - was zu unterstellen ist - mit identischen Marken verbunden sind (st. Rspr.; u. a. EuGH GRUR 1998, 922, 923 f. - Canon; BGH GRUR 2004, 600, 601 - d-c-fix/CD-FIX).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus BPatG, 17.03.2010 - 26 W (pat) 37/08
    Dienstleistungen sind generell weder den zu ihrer Erbringung verwendeten Waren und Hilfsmitteln noch den durch sie erzielten Ergebnissen ähnlich (BGH GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 17.03.2010 - 26 W (pat) 37/08
    Geht der Verkehr dagegen nur von einer unselbständigen Nebenleistung oder Ware aus, besteht i. d. R. keine Veranlassung, von einer Ähnlichkeit der betroffenen Waren und Dienstleistungen auszugehen (BGH GRUR 1999, 731, 733 - Canon II).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus BPatG, 17.03.2010 - 26 W (pat) 37/08
    Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit besteht dann, wenn Waren und/oder Dienstleistungen in Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte und Leistungen - so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen, sofern sie - was zu unterstellen ist - mit identischen Marken verbunden sind (st. Rspr.; u. a. EuGH GRUR 1998, 922, 923 f. - Canon; BGH GRUR 2004, 600, 601 - d-c-fix/CD-FIX).
  • BPatG, 13.11.2001 - 24 W (pat) 72/00

    Zulässigkeit der Teilung einer Markenanmeldung im Beschwerdeverfahren -

    Auszug aus BPatG, 17.03.2010 - 26 W (pat) 37/08
    1987, 76 - ARS ELECTRONICA; GRUR 2002, 263, 264 - Avena).
  • BPatG, 14.05.1997 - 29 W (pat) 11/96
    Auszug aus BPatG, 17.03.2010 - 26 W (pat) 37/08
    Dementsprechend werden Wörter toter Sprachen, wie Latein oder Alt-Griechisch, in der Rechtsprechung als schutzfähig erachtet, wenn sie nicht als Ganzes oder in ihrem Wortstamm in den allgemeinen deutschen Sprachschatz übergegangen sind oder auf Gebieten verwendet werden, in denen die ansonsten tote Sprache als Fachsprache verwendet wird (BPatG GRUR 1998, 58 - JURIS LIBRI ; Mitt.
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